Mitgliedschaft

Wie und wann kann ich Mitglied im Anglerverein Schleife werden?

Hier ein kleiner Wegweiser für eine Mitgliedschaft in unserem Anglerverein Schleife e.V.:

Wie stelle ich einen Antrag auf Mitgliedschaft?

Ein formloser Antrag auf Mitgliedschaft im Anglerverein Schleife genügt völlig. Dieser sollte folgendes enthalten: den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die vollständige Adresse (inkl. Telefon und/oder E-Mail Adresse) und einen kurzen Text mit dem Wunsch auf Mitgliedschaft.

Wer darf Mitglied werden und wie sind die Voraussetzungen!? Was muss ich für einen Jahresbeitrag bezahlen?

Mitglied kann jeder werden, der einen gültigen sächsischen Fischereischein besitzt oder demnächst erwerben möchte und mindestens 18 Jahre alt ist. Kinder können mit schriftlicher Einwilligung ihrer Eltern ab dem 9. Lebensjahr Mitglied werden. Dazu müssen sie einen Jugendfischereischein in Königswartha bei der Fischereibehörde beantragen. Dieser wird mit einem Passbild beantragt und ist bis maximal zum 15. Lebensjahr gültig. Ab dem 16. Lebensjahr muss ein kostenpflichtiger Lehrgang besucht und anschließend eine schriftliche Prüfung abgelegt werden (für Vereinsmitglieder ist der Lehrgang kostengünstiger). Der Jugendfischereischein kostet im Moment noch einmalig 7 €. (Alle Anträge und Daten können auf der Internetseite von Königswartha entnommen werden, wir geben aber gerne Hilfestellung.)

Alle möglichen neuen Mitglieder bezahlen nach Vollendung des 21. Lebensjahres eine Aufnahmegebühr einmalig von 100 €. Für Kinder und Jugendliche gibt es diese nicht.

Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt 100 €, zzgl. jeweils 10 € für eine Brandenburg-, Berlin-, Sachsen-Anhalt- oder Thüringen-Marke. Der Kinder- & Jugendbeitrag beträgt 35 €.

Für Brandenburg muss jeder mit einem Fischereischein, ausgestellt ab 2012, die jährliche Fischereiabgabe von momentan 12 € pro Jahr extra bezahlen. (Am besten in Brandenburger Angelläden erfragen.)

Wenn ich von einem anderen Verein zum Anglerverein Schleife wechseln möchte, geht das?

Ja, das ist jederzeit möglich, unter folgenden Voraussetzungen:

 – Den anderen Verein habe ich verlassen, mit einer ordentlichen Kündigung. (Bitte Nachweis mit Bestätigung vorlegen.)

 – Ich habe keine Beitragsschulden aus vergangenen Jahren oder unbezahlte bzw. nicht geleistete Vereinsarbeitsstunden!

 – Ich mich in einer Mitgliederversammlung oder bei unseren Vorstandsmitgliedern vorgestellt und nach Zusage einen Aufnahmeantrag ausgefüllt habe.

– Wenn gegen mich ein fischereirechtliches oder vereinsrechtliches Verfahren läuft oder gelaufen ist, kann man KEIN Mitglied bei uns im Anglerverein werden!

Was ist los im Anglerverein Schleife?

Unser Anglerverein engagiert sich seit vielen Jahren in der Gemeinde Schleife bei verschiedenen Veranstaltungen und räuchert Fische. Außerdem kämpft unser junges Fußballteam jedes Jahr beim Rümpelturnier gegen Vereinsmannschaften aus Schleife um die Vereinsfußballkrone.

Wir veranstalten gemeinschaftliche Angeln für unsere Kinder- und Jugendmitglieder und die Erwachsenen.

Jedes Jahr im August findet unser Vereinsräucherfest mit Fischwürfeln, Fischräuchern, einer kleinen Tombola, Ahrenbergscheibezielwerfen, Kaffee und Kuchen, sowie Getränkeverkauf statt.

Was sind meine Pflichten im Anglerverein Schleife?

Unser Anglerverein betreut 4 Angelgewässer und 3 Anglerheime. Durch diese Verpflichtung muss jedes Vereinsmitglied 10 Arbeitsstunden im Jahr für den Verein leisten. Leider ist es nicht allen Mitgliedern, aus verschiedenen Gründen, möglich, diese zu leisten. Als Ausgleich dafür müssen pro Fehlstunde 5 € bezahlt werden, also maximal 50 €.

Was ist, wenn ich aus verschiedenen Gründen meine Mitgliedschaft nicht mehr ausüben kann? Muss ich dann vielleicht nach Jahren wieder eine Aufnahmegebühr bezahlen?

Zuallererst ist es immer wichtig sich mit dem Vereinsvorstand in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt zu erörtern, damit dann eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann. Manchmal ist es bereits vorgekommen, dass Mitglieder, ohne sich ordentlich abzumelden, einfach nicht mehr im neuen Jahr bei uns erschienen sind und ihre Beiträge einfach nicht mehr bezahlt haben. Arbeitsstunden sind auch noch offen geblieben, obwohl mit dem Vereinsbeitritt ein Vertragsverhältnis bestand. Das ist natürlich keine gute Grundlage für eine mögliche neue Mitgliedschaft in einem Verein.

Es ist leider oft so, dass Mitglieder aus vielerlei Gründen nicht mehr angeln gehen können. Da diese Mitglieder aber bereits ihre Aufnahmegebühr bezahlt hatten, muss diese bei erneutem Eintritt nicht mehr entrichtet werden.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir immer gerne zur Verfügung?

info(at)anglerverein-schleife.de

André Krupper